Rechtsanwältin, Verkehrsrecht, Unfall, Schadensersatz

Rechtsanwältin Cornelia Ziervogel

Sie wurden geblitzt und haben einen Bußgeldbescheid erhalten? Sie hatten einen Verkehrsunfall?

Das Verkehrsrecht ist ein sehr komplexes Rechtsgebiet mit vielen Vorschriften. Jeder Fall ist anders. Das Studium der Rechtstipps, das Lesen meiner kurzen Hinweise kann eine anwaltliche Beratung nicht ersetzen.

 

Anwältin Verkehrsrecht

Seit etwa 30 Jahren vertrete ich in meiner Kanzlei in Berlin-Köpenick Mandanten in Bußgeldverfahren und ich kümmere mich um die Schadensregulierung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung nach einem Unfall. Meine Mandanten sind Autofahrer, Radfahrer, aber auch Fußgänger.

Im Rahmen einer Erstberatung können Sie mich kennenlernen und entscheiden, ob Sie mich mit Ihrer Vertretung beauftragen.

 

Es geht um Ihren Führerschein und um Ihr Geld.

Wenn Sie einen Unfall verursacht haben oder zu schnell gefahren sind und ein Bußgeld- oder Strafverfahren droht, ist die Beratung durch einen Anwalt zu empfehlen.

Die meisten Betroffenen kennen ihre Rechte nicht. Sie haben als Beschuldigter das Recht zu schweigen und mit Hilfe eines Anwalts haben Sie das Recht auf Akteneinsicht.

Hinweise zum Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren finden Sie unter folgendem Link:

Straf- und Owi-Verfahren

 

Verkehrsunfall

Wenn Sie Opfer eines Unfalls wurden, Ihr Auto wurde beschädigt, Sie wurden verletzt, sollten Sie mit einem Anwalt sprechen.

Bei Beratung und Vertretung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt ist sicher gestellt, dass alle Schadenspositionen berücksichtigt werden. Bei einem Personenschaden wird z.B. der Haushaltsführungsschaden oft vergessen.

Wenn Sie über eine Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung verfügen, sind Sie hinsichtlich der Anwaltskosten von vornherein auf der sicheren Seite. Aber auch wenn Sie nicht versichert sind, bei einem Unfall ist die gegnerische Haftpflichtversicherung verpflichtet, im Rahmen ihrer Haftung die Rechtsanwaltskosten des Geschädigten zu übernehmen.

Weitere Informationen zum Verkehrsunfall erhalten Sie hier:

Verkehrsunfall

 

Fahreignungsregister und MPU

Die Beratung durch einen Rechtsanwalt kann verhindern, dass Sie Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) erhalten oder ein Fahrverbot. Für einen Rotlichtverstoß gibt es z.B. 1 – 2 Punkte und für eine Nötigung im Straßenverkehr bis zu 3 Punkte.

Für alle Eintragungen seit dem 01.05.2014 gelten starre Tilgungsfristen:

  • Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt – 2,5 Jahre
  • Ordnungswidrigkeiten mit 2 Punkten – 5 Jahre
  • Straftaten mit 2 Punkten – 5 Jahre
  • Straftaten mit 3 Punkten – 10 Jahre

 

Mehr zum Fahreignungsregister und zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) lesen Sie auf den folgen den Seiten:

Fahreignungsregister MPU

Ich berate Sie gern und umfassend in allen Fragen zum Verkehrsrecht.