Alle fliegen mit – nur Sie nicht!
Ihre Rechte als Fluggast
Sie haben einen Flug gebucht und freuen sich auf vier Tage in Rom. Sie wollen einchecken und erfahren, dass Ihr Flug gestrichen wurde. Oder Ihr Flug ist überbucht und nur Sie fliegen nicht mit. Oder Ihr Abflug verspätet sich um fünf Stunden.
Seit vielen Jahren regelt die Fluggastrechteverordnung Ihre Rechte für den Fall einer Verspätung, Annullierung oder Ihrer Nichtbeförderung. Die Verordnung ist sehr kompliziert, hat Regelungslücken und hat zu einer Vielzahl von Urteilen deutscher Gerichte bis hin zum Europäischen Gerichtshof geführt.