Die Kosten der Ehescheidung
Bei der Ehescheidung fallen Anwaltskosten und Gerichtskosten an.
Gerichtskosten bei der Scheidung
Zunächst müssen Gerichtskosten gezahlt werden. Diese sind im Gerichtskostengesetz (FamGKG) verbindlich geregelt. Sie bemessen sich nach dem Verfahrenswert. Der bestimmt sich aus dem dreifachen monatlichen Nettoeinkommen der Ehegatten, der Anzahl der Kinder und der Anzahl der bestehenden Altersvorsorgeanwartschaften ergibt. Sie können Ihre Zahlen am Ende dieses Artikels in den Online-Rechner eintragen und die Kosten dann leicht ermitteln lassen.
Anwaltskosten bei der Scheidung
Zunächst wird auf die gleiche Weise, wie oben beschrieben, der Verfahrenswert bestimmt. Dieser ist also kein anderer als der, der den Gerichtskosten zu Grunde gelegt wird. Danach bestimmt sich die Höhe der Anwaltsvergütung, die auch gesetzlich und verbindlich geregelt ist. Rechtsgrundlage dafür ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Kostengarantie für die Anwaltskosten
Auf Grund der gesetzlich bestimmten Anwaltsvergütung haben Sie auch eine „Kostengarantie„. Auf manchen Webseiten wird allerdings damit geworben, dass Sie bei einer bestimmten Anwältin oder einem bestimmten Anwalt besonders geringe Anwaltskosten zahlen müssten. Das ist so nicht zutreffend, denn die gesetzlich bestimmten Kosten sind bei allen Anwälten gleich. Diese „Kostengarantie“ bestimmt sich aus dem Gesetz und diese gesetzlichen Kosten sind bei allen Scheidungsanwälten gleich hoch.
In den Verfahren vor den Berliner Familiengerichten wird immer die reguläre Vergütung fällig. Eine Reduzierung des Verfahrenswertes, wie sie andere Gerichte im Bundesgebiet sehr selten vornehmen, erfolgt in Berlin nicht. Planen Sie deshalb bitte die regulären Kosten ein. Die endgültige Festsetzung des Verfahrenswertes nimmt das Gericht immer erst am Ende des Verfahrens vor. Der Kostenrechner auf dieser Seite unten kann deshalb nur zur Orientierung dienen.
Wann sind die Gerichtskosten zu zahlen?
Erst nach Einreichung des Scheidungsantrags bei Gericht sind Gerichtskosten zu zahlen.Sie erhalten vom Gericht dann eine Zahlungsaufforderung und müssen den dort ausgewiesenen Betrag direkt an die Justizkasse überweisen. Das Gericht wird erst tätig, wenn dieser Vorschuss bezahlt ist.
Zahlung der Anwaltskosten
Sie erhalten von mir nach Einreichung des Scheidungsantrages eine Kostenrechnung. Bei Bedarf sind natürlich Ratenzahlungen möglich. Sprechen Sie mich einfach darauf an.
Verfahrenskostenhilfe für Anwaltskosten und Gerichtskosten
Wenn Sie nicht über die erforderlichen Finanzmittel verfügen, kann ich für Sie auch staatliche Hilfe (Verfahrenskostenhilfe, früher als Prozesskostenhilfe bezeichnet) beantragen. Hier finden Sie das dafür erforderliche Formular.
Allgemeines zur Scheidung
Sie finden auf dieser Seite wichtige Informationen zum Scheidungsrecht.
Der Kostenrechner
Hier können Sie sich über die voraussichtlichen Verfahrenskosten informieren.