
Rechtsanwältin Cornelia Ziervogel
Alle fliegen mit – nur Sie nicht!
Ihre Rechte als Fluggast
Sie haben einen Flug gebucht und freuen sich auf vier Tage in Rom. Sie wollen einchecken und erfahren, dass Ihr Flug gestrichen wurde. Oder Ihr Flug ist überbucht und nur Sie fliegen nicht mit. Oder Ihr Abflug verspätet sich um fünf Stunden.
Seit vielen Jahren regelt die Fluggastrechteverordnung Ihre Rechte für den Fall einer Verspätung, Annullierung oder Ihrer Nichtbeförderung. Die Verordnung ist sehr kompliziert, hat Regelungslücken und hat zu einer Vielzahl von Urteilen deutscher Gerichte bis hin zum Europäischen Gerichtshof geführt.
Für wen gelten die Fluggastrechte?
Die Verordnung gilt, wenn Sie von einem europäischen Flughafen abfliegen oder von einem Drittstaat in die EU fliegen, dann aber nur mit einem EU-Luftfahrtunternehmen. Und natürlich müssen Sie eine bestätigte Buchung haben und sich spätestens 45 Minuten vor Abflugzeit zur Abfertigung begeben haben.
Es spielt keine Rolle, ob Sie Urlaub gemacht haben oder geschäftlich unterwegs waren, ob es ein Nur-Flug oder der Flug Bestandteil einer Pauschalreise war.
Was können Sie bei Annullierung und Nichtbeförderung fordern?
Wenn Ihr Flug annulliert wird und Sie nicht mindestens zwei Wochen vorher informiert wurden oder wenn Sie wegen Überbuchung nicht befördert werden, können Sie zwischen Flugpreiserstattung (Stornierung) oder einer Ersatzbeförderung mit einem anderen Flugzeug oder anderen Verkehrsmittel wählen.
Ergänzend muss sich ein Luftfahrtunternehmen um Sie kümmern und sogenannte Betreuungsleistungen erbringen, z.B. kostenlos zwei Telefonate oder E-mails ermöglichen, Getränke, einen Imbiss und erforderlichenfalls auch eine Hotelübernachtung zur Verfügung stellen.
Und Sie können eine Entschädigung als pauschalierten Schadensersatz fordern, ohne dass Sie einen tatsächlichen Schaden nachweisen müssen.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Die Höhe der Entschädigung ist abhängig von der Länge der Flugstrecke:
- 250 € bei Flugstrecken bis zu 1.500 km,
- 400 € bei einer Flugstrecken über 1.500 km, aber innerhalb der EU,
- 400 € bei Flugstrecken zwischen 1.500 km und 3.500 km mit Start oder Landung außerhalb der EU,
- 600 € bei Flugstrecken von mehr als 3.500 km.
Der Ausgleichsanspruch kann sich unter bestimmten Voraussetzungen um 50 % reduzieren.
Voraussetzung für eine Entschädigungszahlung ist die Verantwortlichkeit der Fluggesellschaft. Sollten „außergewöhnliche Umstände“ vorliegen, entfällt eine Entschädigungszahlung. Das können Unwetter, Naturkatastrophen oder Sperrungen des Luftraumes sein. Ein technischer Defekt gehört meistens nicht zu den außergewöhnlichen Umständen.Ihr Ansprüche auf Betreuung, Erstattung oder Ersatzbeförderung bestehen aber trotzdem!
Welche Rechte haben Sie bei Verspätungen?
Bei Flugverspätungen haben Sie frühestens nach zwei Stunden Anspruch auf Betreuungsleistungen. Auch die Flugentfernung spielt eine Rolle, d.h. bei einer Flugstrecke von weniger als 1500 Kilometer muss die Verspätung mehr als zwei Stunden, bei einer Strecke von mehr als 3000 Kilometer muss die Verspätung sogar mehr als vier Stunden betragen.
Für den Fall einer Verspätung von mehr als fünf Stunden können Sie die Reise abbrechen und haben Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises und ggf. Anspruch auf einen kostenlosen Rückflug zu ihrem Ausgangspunkt.
Der Europäische Gerichtshof hat im November 2009 entschieden, dass Fluggäste bei einer generellen Verspätung von mehr als drei Stunden den Fluggästen eines annulierten Fluges gleichgestellt werden. Ihnen stehen auch pauschale Entschädigungen gestaffelt nach der Entfernung zu.
Welche Fristen müssen Sie beachten?
Es gibt keine Ausschlussfristen.
Um Ihre Ansprüche optimal durchsetzen zu können, fordern Sie bitte am Flughafen von den Mitarbeitern der Fluggesellschaft eine schriftliche Bestätigung, dass ihr Flug verspätet oder annulliert wurde bzw. sie nicht befördert wurden.
Und in Deutschland gilt die sogenannte Regelverjährung. Entschädigungsansprüche können bis zu drei Jahren nach dem Flug geltend gemacht werden.
Meine rechtlichen Informationen stellen nur einige grundlegende Aspekte dar. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen keine Rechtsberatung.
Haben Sie Fragen dazu? Dann melden Sie sich bitte bei mir.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]