Rechtsanwältin, Ehescheidung, Online-Scheidung, Anwaltskosten, Trennung, Zugewinn

Rechtsanwältin Cornelia Ziervogel

Mythos Online-Scheidung

Auf vielen Internetseiten finden Sie die Online-Scheidung. Es gibt sie aber nicht. Sie können mir online das Mandat erteilen und online mit mir kommunizieren. Aber der Scheidungstermin findet „offline“ im Familiengericht statt. Der Antragsteller für die Scheidung muss anwaltlich vertreten sein. Sie und Ihr Ehepartner müssen persönlich zum Termin im Gericht erscheinen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Es muss sich um eine einvernehmliche Scheidung handeln. Sie und Ihr Ehepartner müssen mindestens 11 Monate voneinander getrennt leben und wollen beide geschieden werden. Sie haben sich über die wesentlichen Folgen der Ehescheidung geeinigt. Zum Ablauf des Verfahrens können Sie sich hier informieren.

Welche Vorteile hat die Online-Scheidung?

Der wesentliche Vorteil ist die Zeitersparnis. Sie müssen nicht zu mir in die Kanzlei kommen. Sie können mir alle Daten per Scheidungsformular online mitteilen. Die Eheurkunde, die Geburtsurkunden der Kinder (wenn vorhanden), den Ehevertrag (wenn vorhanden) und weitere Unterlagen können Sie online oder per Post übersenden. Die Vollmacht erteilen Sie ebenfalls per E-Mail. Ihre Fragen kann ich telefonisch beantworten.

Ist die Online-Scheidung billiger?

Eine Kostenersparnis gibt es nicht. Anderslautende Aussagen stellen eine unseriöse und unzulässige Werbung dar. Die Höhe der Anwaltsgebühren und der Gerichtskosten ist gesetzlich geregelt. Mehr Informationen finden Sie auf meiner Seite Kosten der Ehescheidung

Für wen ist die Online-Scheidung nicht geeignet?

Wenn Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Zugewinn, Vermögensteilung, Sorgerecht oder andere Folgen der Scheidung geregelt werden müssen, ist ein Online-Verfahren nicht geeignet. Sie kennen Ihre Ansprüche nicht und verlieren darum Ihre Rechte.

Welche Alternative gibt es?

Zur Erörterung der Sach- und Rechtslage ist eine anwaltliche Beratung dringend zu empfehlen. Ich biete Ihnen eine individuelle Rechtsberatung zu allen Fragen bei Trennung und Ehescheidung an. Sie dauert im Regelfall etwa eine Stunde. Die Kosten für eine Erstberatung dürfen nach RVG einen Betrag von 190,00 € plus Umsatzsteuer nicht überschreiten. Einen Termin können Sie gern mit meiner Mitarbeiterin vereinbaren.