Scheidungsrechner
Hier können Sie sich über die voraussichtlichen Verfahrenskosten informieren. Einen Gesamtüberblick über die Scheidungskosten erhalten Sie hier.
Die Trennung der Ehepartner steht vor der Tür und Emotionen spielen häufig eine große Rolle. Und vor allem entstehen bei der anstehenden Ehescheidung Fragen:
Bekomme ich Unterhalt von meinem Partner oder muss ich Unterhalt zahlen?
Wie wird unser Vermögen geteilt?
Wie wird das Sorgerecht für unsere Kinder geregelt?
Seit vielen Jahren arbeite ich als Rechtsanwältin in meiner Kanzlei in Berlin-Köpenick und vertrete Mandanten bei Trennung und Scheidung.
Ich kann Sie umfassend beraten und eine individuelle Lösung für Sie finden.
Es gibt kein „Patentrezept“. Jeder Fall ist anders.
Manches Problem ist Ihnen gar nicht bewusst und stellt sich erst im Gespräch heraus.
Frühzeitige Rechtsberatung kann Nachteile für Sie verhindern.
Eine Ehe kann nur durch Beschluss des Familiengerichts aufgelöst werden.
Wenn Sie die Ehescheidung wollen, brauchen Sie einen Anwalt. Es besteht Anwaltszwang für den Partner, der die Scheidung beim Gericht beantragt.
In der mündlichen Verhandlung müssen Sie gemeinsam mit Ihrem Anwalt persönlich anwesend sein. Eine reine „Online-Scheidung“ hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen. Aber Sie können sich online informieren oder online mit mir kommunizieren.
Im Rahmen der Erstberatung erkläre ich Ihnen, was Sie bei einer Trennung rechtlich beachten müssen. Bei der Beratung mache ich Sie mit dem Verfahrensablauf vertraut. Und natürlich informiere ich Sie über die entstehenden Kosten, die auf Sie zukommen.
Sie können mich kennenlernen und entscheiden, ob Sie mich mit Ihrer Vertretung beauftragen. Allgemeine Informationen rund um die Ehescheidung finden Sie auch hier oder schauen Sie bei meinen Rechtstipps zum Familienrecht.
Wenn Sie nicht über ausreichende finanzielle Mittel für eine Rechtsberatung verfügen, können Sie einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht an Ihrem Wohnort beantragen.
Für das Scheidungsverfahren kann Ihnen bei Bedürftigkeit Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden. Wenn Sie mich mit Ihrer Vertretung beauftragen, übernehme ich selbstverständlich auch dafür die Antragstellung.
Hier können Sie sich über die voraussichtlichen Verfahrenskosten informieren. Einen Gesamtüberblick über die Scheidungskosten erhalten Sie hier.