Überblick zum Reiserecht
Unter dem Begriff Reiserecht werden das Pauschalreisevertragsrecht, die Vermittlung verbundener Reiseleistungen, das Reisevermittlungsrecht der Reisebüros und Internet-Reiseportale und das Individualreiserecht zusammengefasst.
Tätigkeit der Reisevermittler im Reiserecht
Reisevermittler ist, wer fremde Reiseleistungen, in fremdem Namen und auf fremde Rechnung vermittelt. Die Fremdleistung muss für den Reisekunden erkennbar sein. Die Abgrenzung zwischen Vermittler und Reiseveranstalter ist wegen der unterschiedlichen Haftung von großer Bedeutung und für die Frage, wem gegenüber Sie Ansprüche geltend machen können. Vermittelt werden nicht nur Pauschalreisen, sondern auch Flüge, Mietwagen, Hotelübernachtungen oder Konzertkarten.
Die Pauschalreise im Reiserecht
Pauschalreisen sind sehr beliebt. Wie der Begriff schon sagt, bucht der Reisende ein Paket von verschiedenen Leistungen innerhalb der gleichen Reise. Oft ist die Hotelunterkunft mit dem Flug oder einem Mietwagen verbunden.
Oder denken Sie an die All-Inclusive-Reisen, die hoch im Kurs stehen.Eine ganz spezielle Art der Pauschalreise ist der internationale Schüleraustausch. Aber wie kommen Sie zu Ihrem Recht, wenn Mängel auftreten? Näheres dazu finden Sie hier. Es gibt außerdem diese spezielle Tabelle, die typische Reismängel auflistet.
Die Individualreise im Reiserecht
Zum Individualreiserecht gehören z.B. die Beherbergungsverträge mit Hotels und Pensionen sowie die Beförderungsverträge mit der Bahn und mit Fluggesellschaften. Mehr Informationen über Ihre Rechte als Fluggast finden Sie bei mir unter Fluggastrechte.
Ihre Gegner beim Reisemangel
Reiseveranstalter und Fluggesellschaften verfügen über eigene Rechtsabteilungen oder werden durch Anwälte vertreten. Sie versuchen sehr häufig, Ansprüche komplett zurückzuweisen oder Sie mit Gutscheinen abzufinden. Nicht alle Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind rechtlich zulässig. Dennoch berufen sich die Verwender auf derartige Klauseln. Aber Sie sollten nicht vergessen, dass das Reiserecht auch Ihr Recht ist. Deshalb hilft eine sachkundige juristische Überprüfung.
Professionelle Durchsetzung Ihrer Ansprüche durch Ihre Rechtsanwältin
Ich kann Reisemängel nicht verhindern und ich kann Sie nicht vor Schaden bewahren. Aber ich kann versuchen, Ihre Ansprüche, die sich aus dem Reiserecht ergeben, durchzusetzen. Seit über 15 Jahren liegt einer meiner Tätigkeitsschwerpunkte im Reiserecht. Ich bin Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht e.V.
Mit meinem Wissen und meinen Erfahrungen berate und vertrete ich Sie außergerichtlich und gerichtlich. Vereinbaren Sie einen Besprechungstermin. Hier erreichen Sie mein Sekretariat.