
Rechtsanwältin Cornelia Ziervogel
Ihre Rechte als Pauschalreisender
Pauschalreisen liegen im Trend. Sie haben einen Badeurlaub gebucht oder sich für eine Studienreise entschieden. Aber vor Ort wohnen Sie plötzlich im 3-Sterne statt im 5-Sterne-Hotel. Im Hotel finden Bauarbeiten statt. Ausflüge fallen aus. Das Essen ist eintönig
Haben Sie eine Pauschalreise gebucht, genießen Sie einige Vorteile. Es gelten spezielle rechtliche Regelungen. Seit dem 01. Juli 2018 gilt das neue Reiserecht, geregelt in den §§ 651a ff. BGB. Da es sich um Verbraucherschutzrechte handelt, darf von diesen Vorschriften nicht zu Ihrem Nachteil abgewichen werden.
Was sind Pauschalreisen?
Die Pauschalreise wird als Zusammenstellung von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise definiert. Dazu gehören die Beförderung, Beherbung, Fahrzeugvermietung und jede andere touristische Leistung, die nicht Bestandteil der anderen Reiseleistungen ist (z.B. Ausflüge, Wellnessbehandlungen, Eintrittskarten für Konzerte oder Sprachkurse). Reiseversicherungen sind keine Reiseleistungen. Reiseveranstalter von Pauschalreisen sind verpflichtet, die Leistungen mangelfrei zu erbringen. Kommt es doch zu Schwierigkeiten, müssen Sie sich während und nach der Reise an den Reiseveranstalter oder das Reisebüro wenden.
Eine besondere Art der Reise ist der Gastschulaufenthalt, besser bekannt als internationaler Schüleraustausch. Weitere Informationen finden Sie unter Schüleraustausch.
Was sind Reisemängel bei Pauschalreisen ?
Einfach gesagt, wenn Sie nicht das bekommen, was Sie gebucht haben bzw. was der Veranstalter versprochen hat, dann liegen Reisemängel vor. § 651i Abs. 2 BGB unterscheidet drei Arten von Reisemängeln:
- das Fehlen einer vereinbarten Beschaffenheit;
- die Pauschalreise eignet sich nicht für den nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen oder nicht für den gewöhnlichen Nutzen oder sie weist eine Beschaffenheit auf, die bei Pauschalreisen der gleichen Art nicht üblich ist oder die der Reisende nach der Art der Pauschalreise nicht erwarten konnte;
- der Reiseveranstalter verschafft die Reiseleistungen nicht oder mit unangemessener Verspätung.
Das massive Auftreten von Ameisen, z.B. eine Ameisenstraße durch Ihr Zimmer, massiver Baulärm, ein Pool ohne Wasser oder ein schmutziges Zimmer sind Reisemängel.
Welche Rechte haben Sie bei Mängeln bei Pauschalreisen?
Bei unerheblichen Reisemängeln (Unannehmlichkeiten) haben Sie keine Ansprüche.Treten Reisemängel auf, können Sie
- Abhilfe fordern oder selbst Abhilfe schaffen und Kostenerstattung verlangen;
- Abhilfe durch Ersatzleistungen fordern;
- den Reisepreis für die Dauer eines Reisemangels mindern.
Bei einem erheblichen Reisemangel können Sie den Vertrag zur Pauschalreise kündigen.
Pauschalreisen – Reisemängel – Schadensersatz?
Zusätzlich können Sie Schadensersatz für einen materiellen Schaden und ggf. Schadensersatz für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit als immatriellen Schadensersatz geltend machen, wenn durch Mängel die Pauschalreisen vereitelt oder erheblich beeinträchtigt werden.
Die Abgrenzung zwischen Unannehmlichkeit und Reisemangel ist meist schwierig. Die Grenzen sind fließend. Wenn keine Einigung mit dem Veranstalter erzielt wird, muss ein Richter feststellen, ob ein Reisemangel vorliegt und mit welchen Konsequenzen.
Reisemängelanzeige – Anzeige der Reisemängel vor Ort
Sie müssen den Reisemangel vor Ort unverzüglich anzeigen und bei der Reiseleitung fordern, dass der Mangel beseitigt wird. Setzen Sie dazu eine Frist.
Reisemängel und Reisemängelprotokoll
Lassen Sie sich vom Reiseleiter ein Mängelprotokoll aushändigen. Sichern Sie Beweise durch Fotos, Videos und/oder Namen und Adressen von Zeugen. Wenn es keinen Reiseleiter gibt, müssen Sie sich direkt an den Veranstalter wenden. Wenn Sie den Mangel nicht anzeigen, kann es sein, dass Sie Ihre Rechte verlieren!
Reisemängel, Fristen und Verjährung
Das neue Reiserecht enthält keine Ausschlussfrist. Ihre Ansprüche verjähren erst in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem vertraglichen Reiseende. Sie sollten Ihre Ansprüche dennoch immer zeitnah nach Beendigung der Reise beim Veranstalter anmelden.
Wie berechnet man eine Reisepreisminderung?
Als Orientierungshilfe wurde 1985 die „Frankfurter Tabelle zur Reisepreisminderung“ vom Landgericht Frankfurt a.M. veröffentlicht. Prof. Dr. Führich hat die „Kemptener Reisemängeltabelle“ entwickelt. Sie finden die Tabelle hier auf meiner Seite eingebettet. Die Tabelle ist kein Gesetz, aber sie hilft Reisenden, Anwälten und Richtern bei der Berechnung der Reisepreisminderung.
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Die juristische Materie ist kompliziert. Von einer Selbstvertretung rate ich daher ab. Mit meinem Wissen und meinen Erfahrungen berate und vertrete ich Sie außergerichtlich und gerichtlich. Vereinbaren Sie einen Besprechungstermin. Hier erreichen Sie mein Sekretariat.