Rechtsanwältin, Honorar, Rechtsberatung, Vertretung, Vergütungsvereinbarung

Rechtsanwältin Cornelia Ziervogel

Kosten des Rechtsanwalts

Das Honorar ist für jeden Mandanten von Bedeutung. Zunächst wird zwischen Rechtsberatung und anwaltlicher Vertretung unterschieden.

Die Anwaltskosten nach dem Vergütungsgesetz

Soweit nicht anders vereinbart, richtet sich das Honorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dort ist z.B. festgelegt, dass im Zivilrecht nach Gegenstandswerten abgerechnet wird und im Strafrecht nach so genannten Rahmengebühren für einzelne Verfahrensabschnitte.

Die Honorarvereinbarung

Für die außergerichtliche Beratung treffe ich mit Ihnen eine Vergütungsvereinbarung. Die konkrete Höhe des Honorars ist abhängig von der Dauer der Beratung sowie von der Bedeutung und Schwierigkeit der Sache.

Die Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, werde ich gern für Sie kostenfrei eine Deckungszusage bei Ihrer Versicherung einholen und direkt mit der Versicherung abrechnen.
Wenn Sie vorab Sicherheit zur Kostenübernahme haben wollen, können Sie natürlich auch selbst die Deckungsanfrage stellen.

Das anwaltliche Honorar bei Prozesskostenhilfe

Sollten Sie nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, können Sie bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe beantragen und unter Vorlage des Bewilligungsscheins einen Termin mit mir vereinbaren. Durch die Bewilligung von Beratungshilfe können Sie eine Beratung oder außergerichtliche Vertretung in Anspruch nehmen und müssen nur einen Eigenanteil in Höhe von pauschal 15 Euro zahlen.

Wir können dann auch die Frage der Beantragung von Prozesskostenhilfe für ein gerichtliches Verfahren prüfen. Die Beantragung der Prozesskostenhilfe übernehme ich für Sie.

Weitere Informationen zu den Anwaltskosten erhalten Sie von mir.