Bei einem Verkehrsunfall sollten Sie auf jeden Fall anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Denn für Sie ist ein Verkehrsunfall ein Ereignis, das viele Fragen aufwirft: Wer kommt für welche Kosten auf? Welche strafrechtlichen Konsequenzen sind möglich?
Schadenersatz und Schmerzensgeld
Ein Verkehrsunfall findet statt zwischen Ihnen (Geschädigter) und dem Unfallgegner. Dessen Haftpflichtversicherung muss den Schaden ausgleichen, wenn dem Unfallgegner – ggf. prozentual – ein Verschulden zugerechnet wird. Hierbei kommen u.a. folgende Ansprüche in Frage:
- Abschleppkosten
- Reparaturschaden oder Wertersatz
- Gutachterkosten
- Schmerzensgeld, Attestkosten
- Nutzungsausfall (Mietwagenkosten)
- Kostenpauschalen (Telefon, Transport,
Schriftverkehr etc.) - Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall etc.
Ihre Haftpflichtversicherung
Häufig kommt es vor, dass der Unfallgegner meint, er habe keine Schuld an dem Unfall. Deshalb will er Sie und Ihre Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen. Bitte informieren Sie umgehend Ihre Versicherung darüber, von welchem Rechtsanwalt Sie vertreten werden, damit dann alles in seinen Händen liegt. Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt keine Kosten, wenn es um die Abwehr der gegnerischen Ansprüche geht.
Andere Versicherungen
Vielleicht haben Sie weitere Versicherungen wie eine Kasko- und Rechtsschutzversicherung oder Leasing- oder Darlehensverträge abgeschlossen. Nach dem Unfall werden oft Leistungen in Anspruch genommen wie z.B. von Gutachtern, Ärzten, Kfz-Reparaturwerkstätten etc. Wenn dort Probleme auftreten, muss auf der Grundlage des Auftrages der jeweilige Vertragspartner in Anspruch genommen werden. Bitte teilen Sie Ihrem Rechtsanwalt unbedingt mit, mit wem Sie solche Verträge geschlossen haben, und fragen Sie ihn, sobald es um die Abwicklung geht.
Mietwagenkosten
Für den Fall, dass Sie einen Mietwagen als Ersatz benötigen, bedenken Sie bitte, dass von Ihnen als Geschädigtem gefordert wird, dass Sie den Schaden möglichst gering halten. Geben Sie nur das Geld aus, das Sie notfalls ausgeben würden, wenn Sie den Schaden selbst zahlen müssten. Dokumentieren Sie Ihre Ausgaben durch Quittungen und Zeugen.
Strafsache oder Bußgeldsache
Die Staatsanwaltschaft kann gegen Sie wegen einer Straftat ermitteln (z.B. Alkohol, Fahren ohne Fahrerlaubnis, fahrlässige Körperverletzung). Dabei handelt es sich um ein Strafverfahren. Die Polizei hingegen kann ein Bußgeldverfahren gegen Sie als Fahrer eingeleitet haben, weil Sie eine Vorschrift verletzt haben (z.B. Nichtbeachtung der Vorfahrt, Rotlichtverstoß).
Damit Sie keine Fristen versäumen und z.B. gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt werden kann, benachrichtigen Sie unbedingt sofort Ihren Rechtsanwalt. Bitte bewahren Sie die Umschläge der Bescheide auf, da sich aus ihnen ergibt, ab wann die Fristen beginnen. Nur dann ist eine termingerechte Reaktion möglich. Informationen zum Straf- und Bußgldverfahren finden Sie auf meiner Seite.