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Rechtsanwältin Cornelia Ziervogel

Anwaltliche Hilfe auch in der Coronakrise

Meine Anwaltskanzlei hat trotz den staatlichen Beschränkungen wegen des Coronavirus weiter geöffnetDie Kanzlei ist nicht von den staatlichen Maßnahmen, die anderen Berufsgruppen die Öffnung der Büros untersagen, betroffen. Trotz den staatlich angeordneten Ausgangsbeschränkungen dürfen Sie als Bürger weiterhin Ihre Häuser und Wohnungen verlassen, um sich in eine Rechtsanwaltskanzlei zur Rechtsberatung oder wegen sonstiger anwaltlicher Hilfe zu begeben.

Coronavirus schränkt Reisefreiheit der Touristen ein

Ich berate Sie in Angelegenheiten rund um das Reiserecht. Dazu gehören Pauschalreisen, Individualreisen und einzelne Reiseleistungen. Aber auch der Schüleraustausch ist betroffen. Alle, die derzeit eine Reise gebucht und bereits bezahlt haben, stehen nun vor ähnlichen rechtlichen Problemen. Denn der Coronavirus hat die Reisefreiheit durch staatliche Maßnahmen faktisch unmöglich gemacht. Die Erfüllung der Reiseverträge ist unmöglich geworden.

Coronavirus macht Reisevermittlern das Leben schwer

Aber auch die Reisevermittler, also Reisebüros, stehen nun vor neuartigen juristischen Fragestellungen. Auch ihnen stehe ich mit Rechtsrat zur Verfügung.

Überblick zum staatlich verordneten Kontaktverbot wegen des Coronavirus

Zur Verhinderung der Ausdehnung des Coronavirus hat der Staat eine Reihe Ihrer Freiheitsrechte ausgesetzt oder eingeschränkt. Dazu gehören:

  1. das Verbot von VersammlungenVeranstaltungen und sonstigen Zusammenkünften, sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum, soweit es sich nicht um Personen des gleichen Haushaltes handelt;
  2. das Verbot des Verlassens des Hauses bzw. der Wohnung, es sei denn einzeln oder in Begleitung eines notwendigen Helfers/Begleiters oder mehrerer Personen des gleichen Haushaltes;
  3. das Gebot, einen Mindestabstand zwischen Personen von 1,50 m, nach Möglichkeit von 2 m, zu wahren;
  4. das Gebot für Einrichtungen mit Publikumsverkehr, die allgemeinen Hygienevorschriften einzuhalten.

Gesetzliche Umsetzung in Landesrecht

Nach aktueller Rechtslage haben die einzelnen Bundesländer dieses von der Bundeskanzlerin verkündete Kontaktverbot nach § 32 Infektionsschutzgesetz in eine Rechtsverordnung umzusetzen und können dies noch näher ausgestalten und konkretisieren.

Verstöße gegen das Kontaktverbot

Die Bundesregierung und die einzelnen Landesregierungen haben darauf hingewiesen, etwaige Verstöße gegen die Anordnungen des Kontaktverbotes nach dem Infektionsschutzgesetz zu verfolgen und zu ahnden.

Kein Kontaktverbot der Bürger zum Rechtsanwalt

Die Anwaltskanzleien können weiter ihre Büros betreiben. Ein Kontaktverbot für Bürger und Anwälte besteht nicht.Sie begehen keine Ordnungswidrigkeit oder Straftat, wenn Sie meine Kanzlei aufsuchen.

Besondere Schutzmaßnahmen in der Kanzlei

Ich verfüge über ein geräumiges Besprechungszimmer. Bei der Beratung platziere ich die Rechtssuchenden mit großem Abstand. Durch Terminvereinbarungen wird vermieden, dass im Wartebereich mehrere Personen Platz nehmen müssen.

Telefonische Rechtsberatung zur Vermeidung der Infizierung

Ich biete derzeit verstärkt telefonische Rechtsberatungen zum gegenseitigen Schutz vor Infizierung mit dem Coronavirus an.

Anwaltshilfe nicht nur im Reiserecht

Ich stehe Ihnen weiterhin auch im Scheidungsrecht, Arbeitsrecht (Vertragsrecht) und bei Problemen im Verkehrsrecht zur Verfügung.