Rechtsanwältin, Scheidung, Onlinscheidung

Rechtsanwältin Cornelia Ziervogel

Voraussetzungen der Online-Scheidung

Zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein, wenn Ihre Scheidung Erfolg haben soll.

Sie leben seit mindestens 12 Monaten von Ihrem Partner getrennt und
mindestens ein Ehegatte will geschieden werden (Scheitern der Ehe). Dann kann die Online-Scheidung beantragt und durchgeführt werden. Das geschieht in folgenden Schritten.

Ablauf der Scheidung

1. Sie füllen das Scheidungsformular aus, senden es per E-Mail oder Telefax an meine Kanzlei. Sie erhalten danach eine Eingangsbestätigung und die Vollmacht.

2. Sie übermitteln die unterschriebene Vollmacht, die Eheurkunde, ggf. die Geburtsurkunden der Kinder und – wenn vorhanden – die Zustimmung Ihres Ehegatten zur Ehescheidung, Ihren Ehevertrag oder Ihre Scheidungsfolgenvereinbarung in Kopie. Die Originale müssen erst im Scheidungstermin vorgelegt werden.

3. Wenn alle Unterlagen eingegangen sind, wird Ihr Scheidungsantrag durch mich beim Gericht eingereicht. Sie erhalten eine Kopie. Etwa 2 – 3 Wochen später bekommen Sie von mir die Rechnung des Gerichts zur Überweisung der Gerichtskosten. Nach Eingang der Gerichtskosten stellt das Gericht den Scheidungsantrag Ihrem Ehegatten zu. Informationen zu den Verfahrenskosten finden Sie hier.

4. Wenn Sie den Versorgungausgleich nicht ausgeschlossen haben, erhalten beide Ehegatten vom Gericht die Formulare zum Versorgungsausgleich und müssen diese ausfüllen. Das Gericht leitet die Formulare an die Versorgungsträger (Deutsche Rentenversicherung, private Versicherungsgesellschaften usw.) weiter.  Das Gericht erhält von dort Auskunft über die Höhe der in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften. Diese Auskünfte übersende ich Ihnen zur Prüfung.

5. Wenn alle Auskünfte zum Versorgungsausgleich vorliegen, beraumt das Gericht den Termin für die Scheidung an. Und es ordnet das persönliche Erscheinen der Ehegatten an. Den Scheidungstermin nehme ich mit Ihnen gemeinsam wahr. Im Termin werden Sie geschieden. Der Scheidungsbeschluss wird durch das Familiengericht verkündet.

6. Mit Zustellung der schriftlichen Entscheidung des Familiengerichts beginnt die Rechtsbehelfsfrist von einem Monat zu laufen. Erst wenn diese Frist abgelaufen ist, ohne dass Berufung oder Beschwerde eingelegt wurde, wird der Scheidungsbeschluss rechtskräftig. Sie erhalten von mir Ihren Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk.

Wenn Sie die sofortige Rechtskraft im Scheidungstermin herbeiführen wollen, kann ein Rechtsmittelverzicht erklärt werden. Dafür muss auch Ihr Ehegatte anwaltlich vertreten sein.

Jederzeit können wir ein persönliches oder telefonisches Beratungsgespräch führen.