Manche bekommen mehr Geld

Seit dem 01. Januar 2016 richtet sich der Mindestunterhalt nach dem kindlichen Existenzminimum. Es gibt eine neue Düsseldorfer Tabelle und das staatliche Kindergeld wurde erhöht. Für das erste und das zweite Kind gibt es jeweils 190 Euro, für das dritte Kind 196 Euro und für jedes weitere Kind je 221 Euro. Geringverdiener erhalten ab dem 1. Juni 2016 einen Kinderzuschlag von 20,00 €. Er zählt unabhängig vom Kindergeld und ist bei der Familienkasse oder Bundesagentur für Arbeit zu beantragen. Sie als Eltern müssen bis 31. Dezember 2016 Ihre Steuer-Identifikationsnummern bei der Familienkasse einreichen. Sie finden diese auf Ihrer Gehaltsabrechnung, der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers und auf Ihrem Steuerbescheid.

Erstmals seit 2009 wird das Wohngeld angepasst. Um durchschnittlich 39 Prozent soll dieser staatliche Zuschuss steigen. Rund 870.000 Haushalte werden profitieren. Die Höhe des Wohngeldes hängt von der Haushaltsgröße, vom Haushaltseinkommen und der ortsüblichen Miete für eine vergleichbare Wohnung ab. Ab Juli 2016 steigen die Renten um ca. 5%.

Manche zahlen mehr Geld

Der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenkasse steigt auf 1,2 Prozent vom Einkommen und muss vom Versicherten allein getragen werden.

Wer ohne gültigen Fahrausweis mit Bus, Straßenbahn oder Eisenbahn unterwegs ist, muss 60,00 € erhöhtes Beförderungsentgelt bezahlen. Nicht zu vergessen ist, dass ein Strafverfahren gemäß § 265a StGB eingeleitet werden kann. Es handelt sich um das Erschleichen von Leistungen.

Bankleitzahl und Kontonummer haben ausgedient

Seit dem 1. Februar 2016 muss statt Bankleitzahl und Kontonummer die International Bank Account Number (I B A N) verwendet werden. Eingestellt wird auch das elektronische Lastschriftverfahren, bei dem Sie als Kunde an der Kasse im Supermarkt mit Ihrer Girokarte und Ihrer Unterschrift bezahlen konnten.   Mit Kontonummer und Bankleitzahl erteilte Überweisungsaufträge werden nicht mehr ausgeführt. Alte Überweisungsträger mit entsprechenden Feldern lassen sich nicht mehr nutzen. Bei offenen Rechnungen, die nur Kontonummer und Bankleitzahl ausweisen, sollten Sie Kontakt mit dem Rechnungssteller aufnehmen. Ihre eigene IBAN finden Sie in der Regel auf neueren ec-Karten oder Ihren Kontoauszügen.